FAQ

FAQ & Informationen

Hier beantworten wie häufig gestellte Fragen rund um die Kinderphysiotherapie. Haben Sie Fragen: bitte kontaktieren Sie uns ungeniert per Telefon oder E-mail, wir melden uns so schnell als möglich zurück.
Was muss ich bzw. mein Kind mitbringen?
Nehmen Sie bitte die ärztliche Verordnung, die Krankenkassenkarte Ihres Kindes sowie, wenn vorhanden, Arztberichte und aktuelle Röntgenbilder mit.
Bis wann muss ich mein Kind abmelden?
Bei Verhinderung melden Sie bitte Ihr Kind mindestens 24h vor dem Termin telefonisch ab. Bei verspäteter Abmeldung wird der Termin privat in Rechnung gestellt.
Bei den Corona-Bestimmungen halten wir uns an die Richtlinien des Schweizer Kinderärzteverbands. Kinder die Symtome haben wie Fieber >38.5° und/oder starker Husten müssen zu Hause bleiben. Kinder die Schnupfen und/oder Halsweh mit leichtem Husten haben, dürfen bei gutem Allgemeinzustand zur Physiotherapie kommen.
Wieviele Therapiesitzungen braucht es?
Die Therapiefrequenz variiert je nach Kind und Problematik und wird individuell abgemacht.
Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Sofern die Physiotherapie ärztlich verordnet wurde, werden die physiotherapeutischen Leistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Bei einem Kind mit einem von der IV anerkannten Geburtsgebrechen werden die Kosten über die kantonalen IV-Stellen vergütet. Ohne Verordnung eines Kinderarztes, gibt es die Möglichkeit sich als Selbstzahler bei uns in der Praxis beraten und behandeln zu lassen.
Anwesenheit der Eltern oder Geschwister
Wir sind froh, wenn möglichst nur ein Elternteil mit dem Kind zur Therapie kommt, da die Platzverhältnisse relativ eng sind. Ob sie das Kind danach begleiten, oder ob es alleine zu uns kommt, können wir gerne zusammen besprechen.
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